

In den Tarifverträgen finden sich Regelungen zu Urlaub, Arbeitszeitreduzierung, Rückkehrrechte und Weiterbildung. Damit wird die Vereinbarkeit von Beruf, Weiterbildung und Privatleben ganz praktisch unterstützt. Ohne Tarifvertrag müsste vieles individuell verhandelt oder gar erbeten werden – so ist es klar geregelt.
Familienfreundlichkeit wird großgeschrieben: Elternzeit, Elterntage bei Geburt und – seit 2024 – bei Adoption sowie Kinderzuschläge sind im Tarifvertrag verankert. Zudem wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten an der Goethe-Universität und der TU Darmstadt für eine Arbeitsbefreiung bei Geburt eines Kindes und bei den Elterntagen auf ehe- oder lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften ausgedehnt.
Ebenso sind Ansprüche auf Urlaub und in Krankheitsfällen abgesichert: 30 Tage Urlaub pro Jahr (mehr als gesetzlich vorgeschrieben) plus fünf Tage Bildungsurlaub für Weiterbildung. Im Krankheitsfall gibt es sechs Wochen volle Lohnfortzahlung und anschließend Krankengeldzuschuss. Der TV-H schützt Beschäftigte, wenn das Leben mehr fordert als Arbeit.
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