

Das Land Hessen ist 2004 aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), für die der Tarifvertrag der Länder (TV-L) gilt, ausgetreten und hat inzwischen einen eigenen Tarifvertrag, oder genauer: drei eigene Tarifverträge. Der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H) gilt für etwa 79.500 Landesbeschäftigte. Davon arbeiten etwa 38% in hessischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Für die Goethe-Universität Frankfurt (TV-G-U) und die Technische Universität Darmstadt (TV-TU Darmstadt) gibt es jeweils eigene Tarifverträge, da diese Stiftungsuniversitäten sind und damit tarifautonom.
Im hessischen Tarifvertrag gibt es einige bessere Regelungen als im bundesweiten TV-L. Hierzu zählt insbesondere das Landesticket Hessen, also kostenlose Nutzung von Bus &Bahn in ganz Hessen, das kein anderes Bundesland in dieser Form hat, und eine monatliche Kinderzulage in Höhe von 100€ jeweils für die ersten beiden Kinder und 153,05€ ab dem dritten Kind. Auch sind die Entgelttabellen in Hessen etwas höher als im bundesweiten Vergleich.
Die beiden universitären Haustarifverträge lehnen sich an den TV-H an und gehen teilweise darüber hinaus. Zum Beispiel beinhalten die letzten Tarifverträge der Goethe-Universität und der TU Darmstadt eine monatliche Zulage in Höhe von 200 € für Auszubildende.
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