

Mit jeder Tarifrunde, die etwa alle zwei Jahre stattfinden, werden Gehaltserhöhungen verhandelt. Mit dem letzten Tarifabschluss haben alle Tarifbeschäftigten in Vollzeit in 2024 eine steuer- und abgabenfreie Inflationsprämie in Höhe von 3.000€ und entsprechend anteilig bei Teilzeitbeschäftigung erhalten. Zu Februar 2025 wurden die Tabellenentgelte um 200€ und zu August 2025 um 5,5% erhöht. Für Auszubildende und Praktikant*innen betrug die Prämie 500€ und die Anhebung der Azubi-Gehälter insgesamt 150€.
Zudem sichert der Tarifvertrag ab, dass das Gehalt automatisch mit der Berufserfahrung ansteigt („Stufenaufstieg“) – ohne dass etwa Verhandlungen mit Vorgesetzten nötig sind. Hier findet sich auch eine weitere Besonderheit gegenüber dem bundesweiten TV-L: In Hessen gibt es eine stufengleiche Höhergruppierung, das heißt, bei einem Aufstieg in der Eingruppierung (Beispiel: von TV-H E12 in TV-H E13) bleibt die Erfahrungsstufe gleich (TV-H/TV-G-U/TV-TU Darmstadt §17 Abs. 4).
Ebenso wird die Jahressonderzahlung über die Tarifverträge geregelt, die jährlich im November ausgezahlt wird. Bei den letzten Tarifverhandlungen in 2024 wurde eine Erhöhung der Jahressonderzahlung in den Entgeltgruppen E1a bis E8 von 82% auf 90% und für die Gruppen E9a bis E16 von 54% auf 60% des monatlichen Entgeltes erreicht. Zudem gibt es bei den Tarifverträgen in Hessen die Besonderheit, dass die Jahressonderzahlung in zwei bezahlte Urlaubstage umgewandelt werden kann (TV-H/TV-G-U/TV-TU Darmstadt §6a Freizeit statt Geld).
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